HEIMTIERE
Gesetzgebung für den Tierschutz
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
455 Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) vom 16. Dezember 2005
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.
455.1 Tierschutzverordnung (TSchV) vom 23. April 2008
Diese Verordnung regelt den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern (Cephalopoda) und Panzerkrebsen (Reptantia), ihre Haltung und Nutzung sowie Eingriffe an ihnen.