Agrarpolitik-Mehr für das Tierwohl tun
Agrarpolitik: Mehr für das Tierwohl tun
Der Schweizer Tierschutz STS kritisiert den Entwurf des Bundesrats für die Agrarpolitik 2014 - 2017. Während die Konsumenten und Steuerzahler ein «Freilandhaltungsland Schweiz» wollen, ist der Bundesrat einer unzeitgemässen Grossbetrieb-Ideologie verpflichtet. Der STS fordert klare Nachbesserungen zur Förderung des Tierwohls.
«Mehr Tierwohl!» ist das wichtigste Anliegen der Schweizer Konsumenten und Steuerzahler an Landwirtschaft und Agrarpolitik. Und das aus gutem Grund: Eine stärkere Gewichtung und Förderung des Tierwohls führt zu gesünderen Tieren und zu besseren und sicheren Schweizer Produkten. Trotzdem werden heute nur gerade 9 Prozent der Direktzahlungen – rund 2.5 Milliarden Franken pro Jahr – in das Tierwohl investiert. Die Konsequenz: Noch immer müssen Millionen von Nutztieren in der Schweiz ihr Dasein in ständiger beengter Stallhaltung, ohne adäquate Liegeflächen und ohne Auslauf ins Freie fristen.
Mit seinem Vorschlag für ein neues Direktzahlungssystem trägt der Bundesrat dem Tierwohl zuwenig Rechnung. Der Bundesrat geht mit seinem Vorschlag zu Art. 75, 1 sogar hinter die Formulierung im bestehenden Landwirtschaftsgesetz (LWG) zurück, indem er nur noch die Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen, aber nicht mehr deren Ausdehnung festschreiben will. Das ist ein klarer Rückschritt.
Das Tierwohl muss weiter gefördert werden
Die BTS/RAUS-Förderprogramme haben zusammen mit den Labelprogrammen am Markt bei etwas über der Hälfte der förderungswürdigen Tierkategorien zu einer mittleren bis hohen Beteiligung geführt. Die andere Hälfte der Tierkategorien weist indessen nach über 15 Jahren noch immer unterdurchschnittliche, teilweise gar sehr tiefe Beteiligungsraten auf – was zweifellos an den zu tiefen Förderbeiträgen liegt. Die BTS- und RAUS-Beiträge decken oft nicht einmal den Mehraufwand und können Bauern kaum zu den nötigen Investitionen motivieren.
Obwohl die artgerechte Tierhaltung unverzichtbarer Teil der Qualitätsstrategie ist und das Tierwohl eine der tragenden Säulen der neuen Agrarpolitik sein soll, macht der Bundesrat unverständlicherweise keine konkreten Vorschläge für die bessere Förderung des Tierwohls. Er setzt sich damit über einen Vorstoss von Nationalrätin Pascale Bruderer für eine möglichst hohe BTS/RAUS-Beteiligung hinweg und bricht sein damals gegebenes Versprechen, Ziele vorzugeben. Aus Sicht des Tierschutzes sind bei der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems folgende Massnahmen zu treffen:
- Festlegung klarer Ziele für die Verbreitung besonders tierfreundlicher Haltungsformen: Aus Sicht der Bevölkerung, des Tierwohles, der Qualitätsproduktion und der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft sollte ein „Freilandhaltungsland Schweiz“ das Ziel der Agrarpolitik und der Qualitätsproduktion sein.
- Die erprobten und bewährten BTS- und RAUS-Förderprogramme samt Haltungsanforderungen sollen ohne grundlegende Veränderungen weitergeführt werden. Das RAUS-Programm soll für Raufutterverzehrer um eine Variante „graslandbasiertes Weideprogramm“ (Milch- und Fleischproduktion) ergänzt werden.
- Nebst BTS und RAUS ist ein drittes Instrument zur Förderung neuer Tierwohl-Aspekte zu schaffen, z.B. Förderung behornter Kühe und Ziegen, Jungebermast, Zweinutzungsrassen.
- Die Sömmerung und Alpung von Nutztieren ist zu begrüssen und auch in Zukunft zu fördern. Eine Tierhaltung ohne regelmässige Überwachung, wie dies heute teilweise etwa bei der Schafalpung der Fall ist, widerspricht indessen der guten bäuerlichen Praxis und den Grundsätzen der Tierschutzgesetzgebung. Die Förderung soll deshalb Haltungsformen vorbehalten sein, wo eine regelmässige menschliche Überwachung und Pflege der Tiere gesichert ist.
Zentral ist für den STS, dass die Förderung von Tierwohl-Leistungen die nicht marktfähigen Komponenten der jeweiligen Leistung adäquat abgilt.
Keine Grossbetrieb-Ideologie auf Kosten der Kleinbauern
Das Ansinnen des Bundesrates, das Mindestarbeitsaufkommen auf 0.4 SAK im Talgebiet zu erhöhen, würde das Aus für tausende kleinerer Bauernbetriebe mit naturnaher und tierfreundlicher Bewirtschaftung bedeuten. Der Bund will damit das «Bauernsterben» zugunsten einer Grossbetrieb-Ideologie forcieren. Diese soziale Schieflage muss korrigiert werden. Dies umso mehr, als internationale Gremien die Zukunft in einer kleinstrukturierten Landwirtschaft sehen und selbst die EU keine derart restriktiven Grenzen gegen Kleinbetriebe kennt. Es kann nicht Sache des Staates sein, den Strukturwandel, d.h. das «Bauernhofsterben» mit Steuergeldern zu beschleunigen.
Weitere wichtige Anliegen des Tierschutzes zur Revision des LWG
Produkte aus verbotenen Produktionsmethoden: Dieser bisherige Artikel im LWG ist zwingend beizubehalten, da sonst die Konsumenten ohne Wissen mit ausländischen Produkten aus naturfernen und/oder tierschutzwidrigen Produktionssystemen überschwemmt würden. Der Bund muss sich auch in Zukunft die Möglichkeit offenhalten, den Import ethisch fragwürdiger Produkte zu verbieten, was übrigens durchaus in Übereinstimmung mit den WTO-Grundsätzen steht. Daneben muss er auf jeden Fall Importprodukte, die den Schweizer Tierschutzvorschriften deutlich widersprechen, für Konsumenten klar kennzeichnen. Die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzipes darf nicht auf Kosten der Konsumenten gehen. Darüber hinaus soll inskünftig auch in der Schweiz zulässig sein, was z.B. in der EU längst breit angewendet wird: das Ausloben bestimmter Qualitäten einheimischer Produkte, die sich vom Importprodukt positiv abheben.
Höchsttierbestände: Dieser bisherige Artikel im LWG ist zwingend beizubehalten. Eine bei Konsumenten und Steuerzahlern glaubwürdige Qualitätsstrategie sowie die Akzeptanz des Direktzahlungssystems im In- und Ausland (WTO) hängt zu grossen Teilen davon ab, ob der Bund weiterhin an einer bäuerlichen Tierhaltung festhält oder die Weichen zur Massentierhaltung nach ausländischem Vorbild umlegt, wie dies gewisse bäuerliche Vertreter immer wieder fordern (inkonsequenterweise aber ohne dann auf staatliche Beihilfen und Direktzahlungen verzichten zu wollen!).
Öffentliche Märkte im Berggebiet weisen weder für Bauern, Viehhändler, Metzger und Konsumenten noch für die Tiere wirtschaftliche Vorteile auf. Im Gegenteil: Die Transportdauer vervielfacht sich für die Tiere und durch den Zwischenhandel verteuert sich das Endprodukt! Erwiesenermassen resultiert aus den öffentlichen Märkten auch kein besserer Verdienst der Bauern. Der Bund soll damit aufhören, solche Märkte mit Steuergeldern zu subventionieren.
Strukturverbesserungsmassnahmen: Bislang erhalten besonders tierfreundliche Stallbauten lediglich 20 Prozent höhere Beiträge/Kredite. Bis heute werden mit Steuergeldern aber auch Stallbauten unterstützt, die in punkto Tierwohl suboptimal sind, z.B. Anbindeställe für Rinder, QM-Ställe ohne eingestreute Liegeflächen und ohne Auslauf. Strukturverbesserungsmassnahmen sollen künftig nur noch für besonders tierfreundliche Stallbauten ausgerichtet werden.
Tierschutzverein Obwalden