April 2008 / Medienmitteilung STS
STELLUNGNAHME ZUR NEUEN TIERSCHUTZVERORDNUNG
Der Wille, dem vom Parlament beschlossenen, höheren Schutzniveau des Gesetzes, aber auch Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis zum Tierwohl Rechnung zu tragen, ist sichtbar. Von der neuen Tierschutzverordnung werden mindestens einige Tierarten im Vergleich zur heutigen Situation profitieren. Beispielsweise:
die rund 7 Mio. Heimtiere in der Schweiz. Hunde, Katzen, Nager aber Zierfische
müssen nun artgerecht gehalten werden. Pferde, Ziegen, Schafe, Truten und Fische. Diese von der Tierschutzverordnung bislang „vergessenen Tiere“ erhalten endlich verbindliche Schutzbestimmungen.
Das Wissen um das Tierwohl wird mit verstärkter Information, Aus- und Weiter-bildung der Tierhalter verbreitert.
Leider ist der Bundesrat aber auf halbem Weg stehengeblieben. So will er etwa bei Tierversuchen nichts von einem Verbot von belastenden Tierversuchen für Primaten wissen. Weiterhin zulässig sind aber belastende Tierversuche für Tabakwaren sowie Kosmetika und Körperpflegemittel. Dass der Bundesrat derartige Tierversuche weiter zulassen will, ist aus Sicht des Tierschutzes überhaupt nicht nachvollziehbar.
Die langen Übergangsfristen in der Nutztierhaltung sind äusserst störend. So soll zum Beispiel das Anbinden der Schafe im Stall bis zum Jahr 2018 erlaubt sein.
Der Bund gab vor über zehn Jahren eine Arbeit zur Tierschutzrelevanz des elektri-schen Kuhtrainers in Auftrag. Das Resultat der Studie war eindeutig. Dabei gibt es auf dem Markt seit Jahren praxistaugliche Alternativen und die Biobauern, die seit Jahren mit einem Verbot des elektrischen Kuhtrainers leben müssen, zeigen, dass es auch ohne geht. Das Verbot der Kuhtrainer wurde nun für bestehende Ställe fallen-gelassen.
Die vom Tierschutzgesetz geforderte tiergerechte Haltung ist mit den minimalen Flächenangeboten oftmals gar nicht zu realisieren! Wie soll beispielsweise einem jungen, bewegungsfreudigen Rind mit 500 kg Gewicht 3 qm Platz genügen? Auf dieser Fläche kann es nicht einmal den angeborenen Sozialabstand einhalten oder richtig entspannt liegen, geschweige denn herumspringen und mit den Artgenossen spielen, wie es seinem Alter entspräche.