Basel, 3. Juni 2008
MEDIENMITTEILUNG

STS-Stellungnahme zu drei Amts-Verordnungen zum Tierschutz:

Schlachten von Nutztieren wird humaner

In drei Amts-Verordnungen zum Schlachten, zum Halten von Haustieren und zur Ausbildung von Tierhaltern präzisiert das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) die Vorgaben von Tierschutzgesetz und -verordnung für Tierhalter und Vollzugsbehör-den. Dabei werden die völlig veralteten Tierschutzvorschriften zum Schlachten end-lich dem aktuellen Wissensstand angepasst. Der Schweizer Tierschutz STS begrüsst diesen längst fälligen Schritt. Damit ist ein grosses Anliegen des STS, für das er jahrelang gekämpft hatte, vom Bundesrat erfüllt worden. Starke Kritik äussert der STS indessen an Teilen der neuen Amtsverordnung zur Haltung von Haustieren. Insbesondere stösst er sich an den ungenügenden Vorschriften zur Kälberfütterung, welche in der Praxis zu jährlich abertausenden von fehlernährten, anämischen und damit kranken Kälbern führen dürften, um möglichst helles Kalbfleisch produzieren zu können. Der STS fürchtet, dass sich der heute vergleichsweise hohe Antibiotikaein-satz in der Kälbermast deshalb auch in Zukunft nicht merklich abschwächen wird.

Wenn Nutztiere schon geschlachtet werden, soll dies möglichst rasch und schonungs-voll vor sich gehen. Dafür setzt sich der Schweizer Tierschutz STS seit Jahren mit Kursen, Beratungen und Schlachthof-Kontrollen ein. In seiner Kritik standen primär die völlig veralteten Tierschutzvorschriften zum Schlachten aus den 80er Jahren. Nun hat das BVET in einer Amts-Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten detaillierte Bestimmungen festgelegt, welche den heutigen Erkenntnissen aus Wissen-schaft und Praxis entsprechen. Hansuli Huber, Geschäftsführer Fachbereich beim STS, beurteilt dies als grossen Erfolg für den Tierschutz, da für Millionen von Nutz-tieren der letzte Gang in den Schlachthof weniger leidvoll werden dürfte.

Aus jahrelanger Erfahrung durch den eigenen Kontrolldienst für Label-Programme vermisst der STS jedoch ähnliche praxistaugliche Präzisierungen für den Bereich «Tiertransporte». Beispielsweise müsste klar und verbindlich definiert werden, ab wann Tiere nicht mehr transportfähig sind und daher vor Ort oder im nächstgele-genen Schlachtlokal zu erlösen wären, statt noch durch die halbe Schweiz gekarrt zu werden. Auch die Frage des Transportes von hochträchtigen Muttertieren ist bislang in der Schweiz unbefriedigend gelöst, während die EU in den letzten 10% der Träch-tigkeit Ferntransporte verbietet.

Tierschutz-Verwässerung bei der Amts-Verordnung zur Haltung von Haustieren
Der STS übt an Teilen dieser Amts-Verordnung massive Kritik, da die Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung nicht korrekt umgesetzt, sondern zu Ungunsten der Tiere verwässert wurden. So sollen inskünftig, vom Liegeplatz abgesehen, Schaf- und Ziegenställe vollständig perforiert sein dürfen. Damit sind nach Meinung des STS Verletzungen und Störungen der normalen Verhaltensabläufe vorprogrammiert. Störend sind auch die den Tierhaltern in den Bergen gewährten Ausnahmen im Tier-schutz. Tiere haben überall die gleichen Bedürfnisse. Zudem erhalten Bergbauern sehr hohe Direktzahlungen für ihre Tierhaltung, so dass auch ihnen ein gewisser Aufwand zugunsten der Tiere zugemutet werden darf.

Nicht hinnehmbar sind für den STS die Verwässerungen bei den Vorschriften zur Kälberfütterung. Während die Tierschutzverordnung vorschreibt, dass Kälber genü-gend mit Eisen zu versorgen sind und Heu, Mais oder anderes Rauhfutter zur freien Aufnahme erhalten müssen, lässt die Amts-Verordnung eine ungenügende Eisenver-sorgung und ein täglich nur limitiertes Verfüttern von Rauhfutter zu. Ein „limitiertes Füttern“ kann von den Vollzugsbehörden nicht kontrolliert werden. Schlitzohrige Bauern wissen das und dürften auf die Zugabe von Heu und dergleichen verzichten, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Eisenunterversorgung und Fehlernährung führen häufig zu anämischen, kranken Kälbern und einem gesteigerten Antibiotika-einsatz. Untersuchungen gehen davon aus, dass gegen 50% der Tränkerkälber eisen-unterversorgt sind, was gemäss Tierschutzverordnung verboten wäre. Die neue Amts-Verordnung lässt im Widerspruch zur Tierschutzverordnung diesen Missstand nun aber weiter zu.

Ausbildung muss seriös erfolgen
Einer der Schwerpunkte der neuen Tierschutzverordnung soll die Ausbildung für die Tierhaltung und den Umgang mit Tieren sein, um den Tierschutz zu stärken. Dieses Ansinnen begrüsst der STS sehr. Doch wichtig ist dabei, dass die entsprechende Ausbildung diese Bezeichnung auch tatsächlich verdient. Nur eine Schnellbleiche von drei bis fünf Stunden reichen nicht aus, um beispielsweise das tierschutzkonforme Fangen und Töten von Fischen, das Enthornen von Ziegen oder Kastrieren von Ferkeln zu lernen. Dafür ist mindestens ein ganztägiger Kurs nötig.